Die ganze ärgerliche Drogba-Einspruch-Kiste

27. Feb. 2013 | 22 Kommentare

Regeln sind Regeln – natürlich! Aber sind wir schon so weit gekommen

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, dass Clubs sich verpflichtet fühlen, Anwälte anzurufen, um das Ergebnis eines Spiels zu bestimmen?

Ich habe in den letzten Tagen wirklich viel Mumpitz über den Schalker Protest gegen die Wertung des Champions-League-Spiels bei Galatasaray SK gelesen. Der Kommentar von Chris Myson auf goal.com (Original in englischer Sprache hier) ist jedoch wirklich das Dümmste, das mir in diesem Zusammenhang untergekommen ist. Ohne ein einziges konstruktives Argument heult sich der Autor darüber aus, dass er Fußballspiele gerne auf dem Platz entschieden sehen möchte. Egal unter welchen Umständen, wie es scheint.


Nein, ich bin auch nicht glücklich mit dem Protest des FC Schalke 04 gegen die Wertung des Hinspiels. Ich hätte gerne darauf verzichtet. Auch ich sehe mir gerne Fußballspiele an und möchte in der Gewissheit nach Hause gehen, dass das Resultat auf der Anzeigetafel auch das Endresultat ist. Ich kann sogar sehr gut verstehen, warum Fans und Verantwortliche von Galatasaray nun sauer auf Schalke sind und eine miese Tour wittern. Ich bin mir sicher, dass der Protest die Stimmung beim Rückspiel vergiften und das sportliche Geschehen auf dem Feld in den Hintergrund treten wird. Ich glaube noch nicht einmal an größere Erfolgsaussichten bei der heutigen Verhandlung und werde – sollte Schalkes Protest tatsächlich stattgegeben werden – ganz bestimmt nicht freudig durch die Gegend hüpfen.

Aber ja – verdammt nochmal! – Fußball unterliegt nun einmal Regeln, auch wenn diese Chris Myson nur eine abschlägige Bemerkung am Rande wert sind. Ein Abseitstor kann nicht deshalb gewertet werden, weil es so schön war; ein Handspiel kann nicht deshalb ungeahndet bleiben, weil das Dribbling davor so spektakulär war; ein auf der Linie geklärter Ball kann nicht als Tor gewertet werden, weil es der Dramaturgie des Spieles gut täte; und Transferrichtlinien sowie die sich anschließenden Melderegelungen sind dafür da, Spieler und Clubs vor dem willkürlichen Wildwuchs dubioser Machenschaften zu schützen. Hätte sich Drogba über Nacht von Galatasaray abgesetzt und eigenmächtig seinen Wechsel zu einem anderen Club bekannt gegeben, stimmten mir in diesem Punkt wohl selbst die glühendsten Verehrer von Gala zu.

Die UEFA wird entscheiden. Sollte der Schalker Protest verworfen werden – ich wäre ehrlich erleichtert! Dann freuen wir uns auf ein spannendes Rückspiel. Sollte jedoch ein Regelverstoß Galatasarays festgestellt werden, trägt die Schuld daran nicht der FC Schalke 04. Auch wenn Chris Myson und mit ihm viele andere Salonmoralisten es gerne so hätten.

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22 Kommentare zu “Die ganze ärgerliche Drogba-Einspruch-Kiste”

  1. TobiTatzeam 27. Februar 2013 um 07:46 1

    Ich kann die Aufregung überhaupt nicht verstehen. Es ist Schalkes gutes Recht und das soll auch wahr genommen werden. Man stelle sich vor, Heldt hätte keinen Einspruch eingelegt, Gala kommt weiter und in der nächsten Runde gewinnen die Unausschreiblichen gegen Istanbul am grünen Tisch. Heldt wäre schneller seinen Job los als er „Wir leben dich“ sagen könnte.
    Wenn Schalke im Mai die Champions League gewinnt ist der Sieg heute am grünen Tisch lediglich eine Randnotiz 😉

  2. Allesfahreram 27. Februar 2013 um 07:54 2

    Ich sehe es wie Tobi. Der FC Schalke ist in der Pflicht Einspruch zu erheben. Immerhin geht es nicht nur um einen Pokal, sondern auch um sehr viel Geld, was leider heute gerade auch für uns sehr wichtig ist. Natürlich gewinne ich auch lieber auf dem Platz, aber Regeln sind nunmal da um eingehalten zu werden und bei dem Vorfall handelt es sich ja nicht nur um einen Kavaliersdelikt. Ich hätte die Reaktion von Gala mal gesehen, wenn wir aus Versehen Raffael hätten spielen lassen.

  3. Marcel04am 27. Februar 2013 um 09:05 3

    Ich halte das Geschrei auch für einen Ausdruck fußballerischer Doppelmoral. Wäre z. B. ein Kolasinac nicht spielberechtigt gewesen, hätte Gala so wie jede andere Mannschaft auch, genau so gehandelt.

  4. Bastiam 27. Februar 2013 um 10:00 4

    @Marcel04 das sehe ich auch so. Unterm Strich ist Gala selbst Schuld, sollte ein Fehlverhalten festgestellt werden.
    Und ja: es wäre grob Fahrlässig von Schalke die nicht überprüfen zu lassen. Jeder andere Gegner hätte dies mit Sicherheit auch gemacht. Und wenn das Hinspiel nun 0:3 zu unseren Gunsten gewertet wird, sollten die Gala-Fans lieber sauer auf die trotteligen Vereinsbosse im eigenen Stall sein.

  5. Markusam 27. Februar 2013 um 10:16 5

    Sollte der Einspruch erfolgreich sein, hoffe (und glaube) ich, dass dieser durch den sportlichen Verlauf des Rückspiels zu einer Randnotiz wird.

    Ich sehe jeden Fußballclub in der Pflicht, einen solchen Regelverstoß geltend zu machen. (Ich weiß gar nicht, ob die UEFA von sich aus quasi „von Amts wegen“ aktiv werden könnte.) Es geht hier auch nicht um eine Kleinigkeit, sondern um die Berechtigung eines Spielers an einem CL-Spiel teilzunehmen. Wenn ein Spieler trotz einer Gelb- oder Rotsperre aufgestellt oder ein Spieler entgegen einer Altersgrenze an einem U-x-Spiel teilnehmen würde, würde sich wohl kaum jemand aufregen. Ich sehe da keinen Unterschied.

    Die UEFA hat Regeln für die CL aufgestellt. Wenn die von einem Verein – egal ob vorsätzlich oder fahrlässig – nicht beachtet werden, stellt das eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil aller noch im Wettbewerb vertreten Mannschaften dar. Es geht also nicht nur um Schalke, sondern auch um potenzielle zukünftige Gegner von Galatasaray. Dabei ist es m.M.n. unerheblich, ob sich der Regelverstoß unmittelbar auf den Spielverlauf und das Ergebnis auswirkt (z.B. nicht spielberechtigter Bankdrücker oder wie hier direkte Torbeteiligung eines nicht spielberechtigten Spielers).

    Die Wut der Galatasaray-Fans müsste sich eigentlich gegen die Verantwortlichen im Klub richten, die – wenn dies denn so ist – das Regelwerk nicht richtig gelesen und die Meldefrist verpennt haben.

  6. Detlefam 27. Februar 2013 um 10:27 6

    Der Punkt ist doch, dass es Zweifel an der Spielberechtigung des Spielers Droba gibt. Das wird geprüft. Das dazu gegen die Wertung des Hinspiels Einspruch eingelegt werden muss, es halt die Verfahrensweise bei der UEFA, liegt also nicht in Verantwortung von S04.

    Wenn nun entschieden werden sollte, dass Droba nicht spielberechtigt ist, so ist das ja wohl nicht Schalke 04 anzulasten, auch nicht, das sie das haben prüfen lassen, sondern eher den Verantwortlichen bei Galatasaray.

    Ich bin mir relativ sicher, wenn der protestierende verein Bayern gewesen wäre, wären schon Lobeshymnen in deutschalnd gesungen worden auf die Cleverness der Verantwortlichen.

    Mir ist die ganze Sache ziemlich wumpe, den Fußball ist auf dem Platz. Aber Regeln gelten halt für alle, auf und neben dem Platz.

  7. RWDJojoam 27. Februar 2013 um 14:29 7

    @Detlef
    Jein, es geht eigentlich nur darum, ob Drogba fristgerecht (01.02.2013) auf der Meldeliste von Galatasaray für die CL stand. Diese Frist wird von der UEFA gefordert, damit ein Spieler in der CL spielberechtigt ist. An der grundsätzlichen Spielberechtigung, die die FIFA vorläufig erteilt hat, zweifelt ja niemand.

  8. Matthiasam 27. Februar 2013 um 14:41 8

    @RWDJojo
    Richtiger Einwurf. Aber dennoch wäre dieses Gehampel nie aufgekommen, wäre der Wechsel Drogbas von Shanghai zu Galatasaray „sauber“ über die Bühne gegangen. Wer daran die Schuld trägt – Drogba, Shanghai oder Galatasaray – ist zunächst einmal egal. Schalke ist es jedenfalls nicht.

  9. Allesfahreram 27. Februar 2013 um 14:58 9

    Entweder ist das Regelwerk der UEFA total daneben oder ich habe nen Brett vor dem Kopf.

    Auszug:

    „Nachmeldung

    18.18 Für alle Spiele ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue
    spielberechtigte Spieler für die verbleibenden Spiele im laufenden
    Wettbewerb nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens
    1. Februar 2013 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar.
    18.19 Einer der drei Spieler des oben genannten Kontingents kann ausnahmsweise
    nachgemeldet werden, auch wenn er bereits in einem Spiel der
    Gruppenphase eines UEFA-Klubwettbewerbs von einem anderen Verein in
    der aktuellen Saison eingesetzt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass er
    nicht
    a) für einen anderen Verein im selben Wettbewerb eingesetzt wurde; oder
    b) für einen anderen Verein eingesetzt wurde, der derzeit im selben
    Wettbewerb vertreten ist.“

    In Punkt 18.18 steht das die Frist nicht erstreckbar ist und in Punkt 18.19 steht das ein Spieler nachgemeldet werden kann.
    Muss man das verstehen???

  10. MarkusC_04am 27. Februar 2013 um 15:08 10

    Ob Chris Myson sich auch so zu Leeds 3:0 am grünen Tisch gegen Stuttgart geäußert hat??

    Damals hieß es „ist der Daum blöd“ und heute sind wir plötzlich die Dummen??

  11. Matthiasam 27. Februar 2013 um 15:26 11

    @Allesfahrer
    Das „nachgemeldet“ bezieht sich nicht auf „nach dem 1. Februar“. Mit „Nachmeldungen“ meint die UEFA allgemein Spieler, die auf der Sommer-Liste noch nicht drauf standen und die jetzt hinzugefügt werden sollen. Für diese (maximal 3!) gilt die feste Frist 1. Februar. Das „ausnahmsweise“ bezieht sich nicht auf den 1.2., sondern darauf, dass einer der 3 Spieler bereits in einem Klub-Wettbewerb der UEFA (jedoch nicht im selben) gespielt haben darf.

    Beim aktuellen Schalker Einspruch geht es konkret darum:

    Drogba hat sich bei Nacht und Nebel aus Shanghai abgesetzt. Offensichtlich schuldete ihm der dortige Club ein paar Monatsgehälter. Gala hat ihn als Neuzugang abgefeiert und die Spielberechtigung beantragt, ihn gleichzeitig aber auch schonmal für die CL gemeldet. Dann meldete sich der Ex-Club und warf Drogba Vertragbruch vor. Bei solchen Sachen versteht der internationale Fußball (zurecht) keinen Spaß und Drogba wurde die Spielerlaubnis nicht erteilt. Nach vielen Vorwürfen hin und her hat die FIFA irgendwann auf den Tisch gehauen und Drogba bis zur Klärung der ganzen Geschichte eine „vorläufige Spielerlaubnis“ erteilt. Dies tat sie, weil Spieler nicht die Leidtragenden bei Streitigkeiten zwischen Vereinen sein sollen. Das war irgendwann um den 10. Februar herum, so dass Drogba ab diesem Moment für die türkische Liga spielberechtigt war – aber auch keinen Tag früher.

    Gala sagt nun „Wir haben den Dieter aber vorsorglich schon vor dem 1. Februar bereits bei der UEFA angemeldet! Ätsch!“ Und Schalke erwidert: „Ihr könnt aber nicht einfach Spieler zu einem Zeitpunkt melden, an dem ihr noch gar kein Recht dazu habt. Wenn dem so wäre, könnten wir ja auch Eto’o nachmelden. Vielleicht hat er ja in zwei Wochen abends nichts vor und kommt für’n paar Scheinchen auf ein Spiel vorbei!“

    Beide Argumente haben durchaus ihre Berechtigung. Die UEFA muss innerhalb ihrer Regularien entscheiden, welches Argument besser ist.

  12. Allesfahreram 27. Februar 2013 um 15:31 12

    @ Matthias

    Viele Dank für deine Antwort, also hatte ich doch nur ein Brett vor dem Kopf 🙂

  13. RWDJojoam 27. Februar 2013 um 16:10 13

    Ich habe mich jetzt mal mit dem Reglement der UEFA Champions League (http://de.uefa.com/MultimediaFiles/Download/Regulations/competitions/Regulations/01/79/68/71/1796871_DOWNLOAD.pdf) auseinandergestzt.
    Im Artikel 18 (Kapitel XI) sind die Spielberechtigungen geregelt. Interessant für den Fall „Drogba“ ist erstmal der Artikel 18.04. Dort ist festgelegt, dass jeder Verein über den Heimatverband 2 Spielerlisten (Liste A und Liste B) vorzulegen hat. Die Aufgabe der Überprüfung obliegt hierbei übrigens dem Heimatverband, der die Listen anschließend an die UEFA weiterleitet. Eine Prüfung der Listen durch die UEFA findet demnach wohl nicht statt (Artikel 18.04). Leider geht aus den Artikeln nicht hervor, welchen Sinn die beiden verschiedenen Listen haben. Während auf Liste A maximal 25 Spieler eingetragen werden dürfen (Artikel 18.08), kann die Liste B eine unbegrenzte Zahl an Spielern enthalten (Artikel 18.16). Bedingungen für die Liste A gibt es noch weitere (lokal ausgebildete Spieler, min. 2 Torhüter, div. Meldefristen). Liste B ist irgendwie ominös und muss lediglich am Vortag eines Spiels vorliegen.
    Naja die UEFA nennt für die Liste A also verschiedene Meldefristen.
    Artikel 18.13: 25. Juni 2012 (1. Qualirunde)
    Artikel 18.13: 12. Juli 2012 (2. Qualirunde)
    Artikel 18.13: 26. Juli 2012 (3. Qualirunde)
    Artikel 18.13: 13. August 2012 (Playoffs)
    Artikel 18.13: 3. September 2012 (alle Spiele ab dem ersten Gruppenspiel bis zum Finale

    Am interessantesten ist für unseren Fall der Artikel 18.18, den ich jetzt wortwörtlich zitiere:

    Für alle Spiele ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die verbleibenden Spiele im laufenden Wettbewerb nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 1. Februar 2013 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar.

    Wichtig sind in diesem Artikel 3 Punkte: der Passus „spielberechtigte Spieler“; die Meldefrist am 1.2.2013; die Nicht-Verlängerung der Frist

    Möglicherweise stand Drogba bereits am 01.02.2013 auf der Liste. Am 28.01.2013 hat Galatasaray den Transfer offiziell bestätigt (http://www.transfermarkt.de/de/offiziell-galatasaray-verpflichtet-stuermer-drogba/news/anzeigen_112405.html) und wurde daher wahrscheinlich auch fristgerecht auf die Meldeliste gesetzt. Eine Spielerlaubnis durch die FIFA hat Drogba aber erst am 12.02.2013 erhalten. Jetzt stellt sich eben sie Frage, ab wann diese Spielerlaubnis gilt. Rückwirkend ab 01.02. oder früher oder erst nach dem 01.02. Gilt die Spielberechtigung rückwirkend, dürfte alles klar sein. Gilt die Berechtigung jedoch erst ab Erteilung, dann war Drogba am 01.02.2013 nicht spielberechtigt und hätte damit nicht auf der Meldeliste stehen dürfen, da dort nur spielberechtigte Spieler stehen dürfen.

    Ergänzung: Da schreibe ich den ellenlangen Quatsch zusammen und in der Zeit postet den Sachverhalt ein anderer 🙁

  14. 12345am 27. Februar 2013 um 22:52 14

    in sämtlichen artikeln über den entscheid wird beschrieben, dass der antrag abgelehnt wurde, jedoch nicht warum!

    ich könnte mir vorstellen, dass die uefa eine gegenklage seitens gala fürchtet und dass das ganze dann sich eeeeeewig lang hinziehen würde. so entscheidet man einfach contra s04….

  15. Allesfahreram 27. Februar 2013 um 23:19 15

    Watt soll’s, dann hauen wir die eben im Rückspiel weg! Will jetzt auch gar nicht mit „keiner Lobby“ oder so anfangen. Ich hätte definitiv mit nem anderen Urteil gerechnet.

  16. Allesfahreram 27. Februar 2013 um 23:34 16

    Was mich aber interessiert ist, was passiert wenn Shanghai mit seiner Klage durchkommt, das der Dieter noch einen gültigen Vertrag hat, denn im Moment hat er ja nur eine „vorläufige Spielerlaubnis“.

  17. Matthiasam 27. Februar 2013 um 23:44 17

    @Allesfahrer:
    Dann passiert gar nichts. Mit der heutigen Entscheidung ist der Fall durch. Selbst wenn die FIFA Drogba die Spielerlaubnis bis zum Rückspiel noch entziehen sollte, bliebe es bei der heutigen Entscheidung.

    Ich finde das auch gar nicht schlimm. Wie ich bereits schrieb: Ich hätte den Schalker Einspruch nicht gebraucht. Aber ich habe mich darüber aufgeregt, dass Schalke in dieser Sache ein unmoralisches Vorgehen unterstellt wurde.

    Und jetzt freuen wir uns einfach auf das Rückspiel.

  18. Herr Wielandam 28. Februar 2013 um 00:35 18

    Ach Matthias … goal.com zu lesen und sich zu wundern, dass einem das Dümmste untergekommen ist, ist in etwa so, wie absichtlich in Scheiße zu treten und sich zu wundern, dass es stinkt.

  19. Matthiasam 28. Februar 2013 um 00:39 19

    Herr Wieland, das ist ein sehr treffender Vergleich 🙂

    Der Goal.com-Kommentar wurde (vor)gestern via Twitter und in den RSS-Feeds herumgereicht wie Freibier. Deshalb.

  20. RWDJojoam 28. Februar 2013 um 10:13 20

    Die UEFA hat entschieden, dass alle erforderlichen Unterlagen und Anträge fristgerecht da waren. Fertig! Da braucht es auch keine Begründung für. Scheinbar reicht es aus, einen Spieler zu melden, obwohl dieser noch keinen gültigen Vertrag beim Verein hat.
    Am Ende ists aber wirklich schnuppe, da Schalke das Rückspiel gewinnt und dann unabhängig vom Urteil in die nächste Runde zieht 🙂

  21. derwahrebaresiam 28. Februar 2013 um 10:30 21

    @Das dazu gegen die Wertung des Hinspiels Einspruch eingelegt werden muss, es halt die Verfahrensweise bei der UEFA, liegt also nicht in Verantwortung von S04.

    man stelle sich mal vor, wir hätten dort bspw. 3-0 gewonnen …

  22. RWDJojoam 28. Februar 2013 um 15:21 22

    Dann hätte Schalke garantiert auf eine Überprüfung verzichtet 🙂

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