Es war einmal… Die 50+1-Regel

01. Sep. 2011 | 8 Kommentare

Gestern lief der Transferticker heiß. Von Beginn der Sommerpause an habe ich die Entwicklung des Schalker Kaders kontinuierlich in der Rubrik „792 Monate“ begleitet, und natürlich werde ich das Geschehen in Form einer Abschlussbilanz resümieren. Jedoch nicht heute. Aus Gründen.

Während sich Fußball-Deutschland den Kopf darüber zerbrach, ob Herr Ballack auf der Transferliste auftaucht, nutzte eine in der Öffentlichkeit kaum wahrnehmbare DFB-Institution die Gunst der Ablenkung um eine revolutionäre Entscheidung zu fällen. Das „Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen“ unter Prof. Udo Steiner hat die „50+1-Regel“ de facto abgeschafft! Das ist schon ein Knaller. Richtig kurios wird es jedoch, wenn man die exakt gegenläufige Pressemeldung „50+1-Regel bleibt bestehen“ liest, die von nahezu allen relevanten Medien kritiklos übernommen wurde.

Für einen Laien (wie mich) ist es in sportpolitischen Dingen schwer, sich durch das gut verklausulierte und intransparente Geschwurbel der offiziellen Statements zu kämpfen. Über folgenden Absatz, der die sogenannten „Lex Leverkusen“ bzw. „Lex Wolfsburg“ thematisiert, stolpert man jedoch auch ohne Jura-Studium:

Es bleibt dabei, dass ein Investor den Verein 20 Jahre ununterbrochen und erheblich gefördert haben muss. Darauf, ob dies vor dem 1.1.1999 oder danach geschehen ist, kommt es (…) nicht mehr an.

Die „50+1-Regel“ dokumentiert den Willen des deutschen Fußballs, die Macht in den Händen der Vereine zu bewahren. Zwar existieren in Deutschland mit Borussia Dortmund, der TSG Hoffenheim und 1860 München drei Vereine, die – abgesehen von Leverkusen und Wolfsburg – mehrheitlich nicht mehr sich selbst gehören (ich hatte darüber im Juni geschrieben), doch eine Einflussnahme der jeweiligen „Besitzer“ war durch „50+1“ bislang – offiziell – unmöglich. Die Besitzer durften besitzen, entscheiden durften sie jedoch nicht.

Ausgenommen von dieser Trennung waren ausschließlich Leverkusen und Wolfsburg. Aus – nennen wir es mal so – „historischen Gründen“, die der DFB in die Formulierung „ununterbrochene erhebliche Förderung des Vereins über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren vor dem Stichtag 1.1.1999“ goss. Da dieser Passus nach dem 1.1.1999 in die Statuten aufgenommen wurde, war es richtig, von einem eigens für Leverkusen und Wolfsburg geschaffenen Gesetz zu sprechen. Diese Extrawurst ist jetzt gegessen.

In seinem offiziellen Statement lobt Dr. Reinhard Rauball, Präsident des Ligaverbandes, beinahe euphorisch das Urteil des Schiedsgerichtes:

Im deutschen Profifußball werden Investoren weiterhin nur im Ausnahmefall und sehr eingeschränkt die Stimmenmehrheit bei einzelnen Klubs übernehmen können. Wir müssen auch künftig keine spanischen, italienischen oder englischen Verhältnisse fürchten.

Ich kann die Sicherheit, die aus den Worten spricht, nicht verstehen. Für mich ist es Augenwischerei. Was bedeutet das Urteil eigentlich? Ich übersetze es so: Sobald ein Unternehmen in einem Verein seit mehr als 20 Jahren im erheblichen Maße fördernd tätig ist, darf er auch ganz offiziell die Fußballabteilung übernehmen und sie – siehe Leverkusen und Wolfsburg – als Unterabteilung in den Konzern eingliedern. Das führt mich zu drei Fragen.

Erstens: Wer glaubt eigentlich, dass 20 Jahre eine unüberschaubar lange Zeit sind, die ein „ununterbrochenes erhebliches Engagement“ unmöglich machen?

Zweitens: Was genau meint „erheblich“? Muss man 20 Jahre lang Trikotsponsor des Vereins gewesen sein? Oder reicht eine „Premium-Partnerschaft“, wie sie beispielsweise der FC Schalke 04 seit der Saison 1997/98 mit der Brauerei Veltins unterhält? Es dürfte für die Fußball-Schiedsgerichte schwer bis unmöglich werden zu beweisen, dass das Engagement der Bierbrauer aus Grevenstein auf Schalke in den letzten 15 Jahren „unterbrochen und unerheblich“ war. So gesehen sind die rechtlichen Voraussetzungen für den „FC Veltins 04“ bereits ab 2017 gegeben. Erst ein Jahr fünf Jahre später soll übrigens eine Weltmeisterschaft in Katar gespielt werden, über die sich jedermann aufregt, als würde sie übermorgen angepfiffen. Nur mal so um die Zeiträume in Relation zu bringen…  Dass ich das Beispiel „Schalke und Veltins“ wähle, ist übrigens weniger Ausdruck meiner realen Befürchtung, sondern der Ausrichtung dieses Blogs und meinen Interessen geschuldet. Bei anderen Vereinen fehlt mir schlichtweg der Überblick.

Die dritte Frage ist weniger aktueller, mehr genereller und theoretischer Natur: Welche Regeln greifen für Clubs, die bereits als Abteilung in einen Konzern eingegliedert wurden? Können sie mitsamt der Unterabteilung verkauft werden? Der Verkauf einzelner Unternehmenssparten ist längst ein übliches geschäftliches Vorgehen! Davon können nicht nur ehemalige Siemens-Mitarbeiter ein Lied singen. Konkret gefragt: Können einmal in ein Unternehmen integrierte Vereine frei gehandelt werden? Und wo genau wäre dann der Unterschied zu England?

Die „50+1-Regel“, das Bollwerk der Liga gegen die Vereinnahmung durch Investoren, wurde am Dienstag durchlöchert. Daran können weder schöne Worte des Ligapräsidenten noch vermeintlich ausreichend dimensionierte Schutzzeiträume etwas ändern. Warum die versammelte Medienlandschaft frohlockt und in das Hohelied der Befreiung einstimmt, erschließt sich mir nicht.

Ich mache mir Sorgen. Nicht konkret, nicht aktuell. Aber ein ungutes Gefühl kann ich nicht abstreiten.

Abgelegt unter Fußball allgemein,Schalke

8 Kommentare zu “Es war einmal… Die 50+1-Regel”

  1. Henningam 1. September 2011 um 08:36 1

    Erstmal: eine sehr gute Anmerkung!!!

    Wie real die Gefahr von privaten Vereinsübernahmen ist, kann ich schwer beurteilen. Es hängt sicherlich alles davon ab, wie ein „ununterbrochenes“ und „erhebliches“ Engagement zu definieren ist. Die (definitive) Antwort auf diese Frage werden wir erst erhalten, wenn der erste Streitfall durch ein GEricht entschieden wird. Dabei wäre es natürlich interessant zu wissen, welches Gericht (bzw. wichtiger: welche Rechtsmittelgerichte) für die Entscheidung zuständig sind. Sind es DFB-Sportgerichte kann man davon ausgehen, dass sie hohe Hürden errichten werden.

    Als Jurist will ich trotzdem mal einen spontanen Konkretisierungsversuch von „erheblich“ wagen. Regeluingszweck der ursprünglichen Regelung „vor Stichtag 1.1.1999“ war die Sicherung des Engagements von VW und Bayer. Auch nach Wegfall der Fristenregelung bleibt dieser „gesetzgeberische“ Wille bei der Schaffung der Regelung aktuell. Nur für gleichartige Fälle der Zukunft soll die Tür geöffnet werden. Das muss also auch bei Entscheidungen in zukünftigen Fällen berücksichtigt werden (sog. historische und teleologische „Gesetzes“auslegung). Das Engagement eines Unternehmens müsste also ein Niveau erreichen, dass mit dem von VW bei WOB und Bayer in Leverkusen vergleichbar ist. Bloßes „normales“ Sponsoring dürfte auch keinen Fall ausreichend sein.

    Ich persönlich habe schon Zweifel, ob es sich ein an Gewinnmaximkierung ausgerichtetes Unternehmen 20 Jahre lang antun möchte, sich derart umfangreich (wie VW oder Bayer) zu engagieren, mit hoher finanzieller Belastung, bis es dann mal das Sagen hat. Aber ein Gewinn ist die Regeländerung sicherlich nicht!

    EDIT: wer an tiefergehenden Artikeln zum Thema interessiert ist (ich habe sie nicht gelesen):

    Dirk Verse, Die „50+1“-Regel zwischen Verbandsautonomie und Wettbewerbsfreiheit, Causa Sport (CaS) 2010, S. 28 – 39

    Martin Stopper, Die 50 Plus 1-Regel im deutschen Profi-Fußball, Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) 2009, S. 413 – 421

  2. @Limbos86am 1. September 2011 um 09:31 2

    Erstmal: Eine sehr gute Zusammenfassung. Danke

    Hier ist noch ein guter Kommentar mit Erleuterungen:

    http://www.zeit.de/sport/2011-08/kind-hannover-50-plus-1-regel-hoffenheim

  3. Matthiasam 1. September 2011 um 10:37 3

    Auch bei „Es begann gegen Schweinfurt…“ geht heute um die Entwicklungen rund um „50+1“.

  4. T0bstaram 1. September 2011 um 12:22 4

    Kleine Anmerkung: Martin Kind war ja derjenige, der die Abschaffung von 50+1 immer weiter vorantrieb und am Ende damit drohte, vor den europäischen Gerichtshof zu ziehen. Dass das DFB-Schiedsgericht jetzt vor seinem „Kompromissvorschlag“ einknickt, sehe ich auch als Zeichen dafür an, dass man tatsächlich berechtigte Angst vor dem Gang zum Nicht-Sportgericht hat. Auch wenn die Richter in ihrer Urteilsbegründung sagen, 50+1 sei mit EU-Recht vereinbar – die Sache stinkt mir ein wenig. Warum jahrelang für die Beibehaltung der Regel kämpfen, um sie dann jetzt plötzlich derart aufzuweichen?

    Es kommt noch dazu, dass viele Sponsoren gar nicht kurzfristig in ihren Vereinen sind. Ich wette, jeder Bundesligaclub kann irgendeinen Bandensponsor nachweisen, der seit fast 20 Jahren im Geschäft ist (siehe Veltins). Hier kommt wieder die Frage nach dem „erheblich“ und was passiert, wenn irgendjemand, der nach DFB-Gerichtsbarkeit nicht „erheblich“ gefördert hat, vor den europäischen Gerichtshof zieht.

    Irgendjemand kann also immer vor Gericht ziehen, wenn er nur Lust und Laune hat. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass die aktuelle Änderung nur ein Zwischenschritt zur gänzlichen Abschaffung der 50+1 Regel ist.

  5. Matthiasam 1. September 2011 um 13:05 5

    Hierzu die Hintergrundinfo, dass Martin Kind – einer der reichsten Unternehmer in Deutschland – zusammen mit ein Co-Investoren bereits seit 1997 ununterbrochen und in erheblichem Maß ein finanzieller Förderer von Hannover 96 ist. Das bedeutet, dass er ab 2017 offiziell den Verein übernehmen darf, zumal Hannover 96 längst seine Profiabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgelagert hat. Kind soll gesagt haben, dass das Urteil des Schiedsgerichtes für ihn Anlass sei, sein Kapital im Verein nun Schritt für Schritt weiter zu erhöhen.

    Letztendlich hat es ein wenig den Anschein, als sei den „Lex Leverkusen“ und „Lex Wolfsburg“ nun das „Lex Hannover“ hinzugefügt worden.

  6. Carlito69am 1. September 2011 um 21:18 6

    „Warum die versammelte Medienlandschaft frohlockt und in das Hohelied der Befreiung einstimmt, erschließt sich mir nicht.“

    Weil die qualitativen Anforderungen an Journalisten anscheinend mittlerweile gegen Null tendieren…

  7. williamam 2. September 2011 um 18:11 7

    Ich finde Deinen Artikel nicht so gelungen, ein paar Anmerkungen:

    1. “Warum die versammelte Medienlandschaft frohlockt und in das Hohelied der Befreiung einstimmt, erschließt sich mir nicht.”
    –> Ziemlicher Quatsch, suche mal nach „50+1“ bei google news, dann wirst du sehen dass es durchaus differenzierte Artikel zu dem Thema von fast allen „relevanten Medien“ gibt.

    2. „So gesehen sind die rechtlichen Voraussetzungen für den „FC Veltins 04“ bereits ab 2017 gegeben.“
    –> Falsch, laut DFB (und DFL)-Statuten sind „Änderungen, Ergänzungen oder Neugebungen von Vereinsnamen und
    Vereinszeichen zum Zwecke der Werbung unzulässig“ (http://www.dfb.de/uploads/media/satzung.pdf §15 bzw http://www.bundesliga.de/media/native/dfl/satzung/satzung_ligaverband_2007-10-30_stand_.pdf §12), das ist völlig unabhängig von 50+1! Einzige Ausnahmen sind meines Wissens Wacker Burghausen, Carl Zeiss Jena und Bayer Lev als ehemalige Betriebssportgemeinschaften. Genau deshalb heisst ja RB Leipzig ja nicht Red Bull Leipzig sondern „RasenBall“. Finde es übrigens eine Sauerei, dass das genehmigt wurde.

    3. „Hierzu die Hintergrundinfo, dass Martin Kind – einer der reichsten Unternehmer in Deutschland – zusammen mit ein Co-Investoren bereits seit 1997 ununterbrochen und in erheblichem Maß ein finanzieller Förderer von Hannover 96 ist.“
    –> Übrigens war Hannover 1997, als Kind Präsident wurde, so gut wie insolvent und in der dritten Liga.. Kind ist deshalb eher das Paradebeispiel für einen „guten“ Investor.

    Ausserdem findet die WM 2018 in Russland statt und nicht in Qatar (die ist erst 2022).

    Ich finde die Änderungen an der 50+1 Regel sinnvoll und fair, weil bisher Leverkusen und VW klar bevorteilt waren und jetzt wieder Chancengleichheit herrscht. Englische Verhältnisse (wie zB bei ManUnited, Liverpool oder Portsmouth) drohen uns sicherlich nicht, weil Spekulanten eben keinen so langen Atem haben.

  8. Matthiasam 2. September 2011 um 20:20 8

    Ziemlicher Quatsch, suche mal nach “50+1″ bei google news, dann wirst du sehen dass es durchaus differenzierte Artikel zu dem Thema von fast allen “relevanten Medien” gibt.

    Stimmt, inzwischen gibt es tatsächlich einige differenzierte Artikel. Der erste war der, der in der „Zeit“ erschien. Das hat allerdings fast zwei Tage gedauert. Als ich den Post am Mittwoch (gegen Nachmittag) verfasste, war das noch nicht so.

    Falsch, laut DFB (und DFL)-Statuten sind “Änderungen, Ergänzungen oder Neugebungen von Vereinsnamen und Vereinszeichen zum Zwecke der Werbung unzulässig”

    Jepp, da hast du vollkommen recht, das wusste ich auch vorher schon. Es war eine offensichtlich unzulässige weil missverständliche Überspitzung meinerseits.

    Kind ist deshalb eher das Paradebeispiel für einen “guten” Investor.

    Wo genau habe ich das Gegenteil behauptet?

    Ich finde die Änderungen an der 50+1 Regel sinnvoll und fair, weil bisher Leverkusen und VW klar bevorteilt waren und jetzt wieder Chancengleichheit herrscht.

    Auf der einen Seite schreibst du, dass der Urteilsspruch keine Auswirkungen haben wird, weil Spekulanten niemals so einen langen Atem haben werden. Auf der anderen Seite stellt der Spruch für dich Chancengleichheit her. Welche Art von Chancengleichheit ist gemeint? Die von Hannover gegenüber Leverkusen und Wolfsburg, die gleichzeitig eine Bevorteilung gegenüber den anderen 15 Clubs der Liga ist? Könnte sein. Deshalb schrieb ich auch, dass je länger ich darüber nachdenke, ich zu dem Schluss komme, dass nun lediglich das „Lex Hannover“ geschaffen wurde.

    Eine weitere Ergänzung habe ich noch. Der „Verkauf von bereits in Konzerne eingegliederten Vereinen“ ist laut DFL-Statuten derzeit nicht möglich. Der Rotebrauseblogger zitiert hierzu aus der DFL-Satzung:

    Dies setzt voraus, dass das Wirtschaftsunternehmen (…) die Anteile an der Kapitalgesellschaft nicht weiterveräußert bzw. nur an den Mutterverein kostenlos rückübereignet. Im Falle einer Weiterveräußerung entgegen dem satzungsrechtlichen Verbot bzw. der Weigerung zur kostenlosen Rückübereignung hat dies Lizenzentzug für die Kapitalgesellschaft zur Folge.

    Aber Achtung: So wie ich das verstehe, darf Unternehmen X den Fußballclub nicht an Unternehmen Y verkaufen. Anders könnte es aussehen, wenn Unternehmen X ein einzig und allein ein zum Zwecke des Vereinserwerbs gegründetes Konsortium ist. Dann müsste X gar nicht den Fußballclub an Y verkaufen, sondern könnte sich einfach selbst (mitsamt des Clubs) verhökern. Ich denke, dem juristischen Kleinkrieg wurde jetzt erst Tür und Tor geöffnet.

    Ich bleibe deshalb dabei: Für mich stellt das Urteil vom Dienstag einen ersten deutlichen Riss um Schutzwall dar. Ob dieser Riss vermeidbar war (EU-Recht etc.) steht auf einem anderen Blatt. Aber nun ist er da. Es wäre nicht das erste Mal, dass feste Statuten Bröckchen für Bröckchen weggeklagt werden. Hannover und Kind haben das erreicht, was sie offensichtlich wollten, weshalb aus dieser Ecke keine weiteren Aktivitäten zu erwarten sind. Sobald aber ein anderer Verein einen Furz quersitzen und einen Investor im Rücken hat, wird der ganze Spaß wieder von vorne losgehen. Und dann fallen die nächsten Bröckchen.

    Ich tippe, es dauert keine zehn Jahre mehr, bis wir in Deutschland genau das haben, was der DFB derzeit noch publikumswirksam als „spanische Verhältnisse“ geißelt. Irgendein in die Drittklassigkeit abgerutschter Traditionsverein wird sich schon finden, der sich vor den Karren eines Investors spannen lässt.

    Danke übrigens für die kritischen Anmerkungen als Grundlage für die Diskussion. Wenn alle derselben Meinung sind, ist es ja auch langweilig.