CAS bestätigt: Keine Abstellungspflicht für Rafinha!

06. Aug. 2008 | Ein Kommentar

Rafinha - Quelle: schalkefan.deDas Internationale Sportgericht CAS hat soeben seine Entscheidung in der „Olympia-Affäre“ bekannt gegeben. Demnach bestehe seitens der Vereine keine Abstellungspflicht für Spieler. Geklagt hatten der FC Schalke 04, Werder Bremen und der FC Barcelona. Die CAS-Entscheidung ist endgültig. Somit steht fest, was bereits seit Wochen offenkundig war. Rafinha hätte nicht eigenmächtig nach Peking reisen dürfen, FIFA-Chef Sepp Blatter – für den das Urteil eine schallende Ohrfeige ist – hat völlig zu Unrecht immer und immer wieder die betroffenen Vereine angegriffen. Die von Blatter so oft beschworene „internationale Fußballfamilie“ hat jämmerlich versagt. Leidtragende sind ausschließlich die Vereine. Dass Schalke Rafinha nun jedoch tatsächlich zurückbeordern wird, halte ich für ausgeschlossen. Zu groß ist der Schaden in Form eine nahezu komplett versäumten Saisonvorbereitung bereits jetzt, als dass es etwas bringen würde, einem knatschigen, reichen Teenager sein Moped wegzunehmen. Allerdings dürfte z.B. im Falle einer Verletzung Rafinhas das Urteil durchaus erhebliche Versicherungstechnische Konsequenzen haben.

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Ein Kommentar zu “CAS bestätigt: Keine Abstellungspflicht für Rafinha!”

  1. matthiaßam 6. August 2008 um 20:19 1

    Schlimmer als der Kölner Karneval, äh Klüngel!